Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

 

Wenn Pflegende kurzzeitig ausfallen.

 

 

Auch pflegende Angehörige werden mal krank oder haben einen Urlaub nötig. In solchen Fällen bietet sich die Verhinderungspflege an. Das demenzkranke Familienmitglied begibt sich für die Zeit, in der der pflegende Angehörige verhindert ist, in die Hände eines professionellen Pflegedienstes. Ergänzt wird die Verhinderungspflege durch die Kurzzeitpflege.

Demenzkranke, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf sogenannte Verhinderungspflege. Das bedeutet: Fällt der pflegende Angehörige aus, bezahlt die Pflegekasse auf Antrag einen Pflegedienst. Allerdings dürfen die Kosten jährlich 1.550 Euro nicht übersteigen und die Verhinderungspflege ist an maximal 28 Tagen im Jahr möglich.

 

 

Meine Angebote im Rahmen der Verhinderungspflege:
 

-Alten,-Kranken- und Familienpflege

nach Absprache mit dem behandelnden Hausarzt ist möglich.

Grund- und Behandlungspflege.

 

Förderung der Mobilität durch aktivierende Pflege,

Spaziergänge, Einkäufe, Arzt-Behördenbesuche, Besuch von

Freizeitveranstaltungen.

 

 

 

 

 

Fragen die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, der Pflegeversicherung, den Kassen auftreten, können unterstützend geklärt werden.

 

 

 

 


 

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Die Kosten für den Versorgungsbedarf können u. U. von den Pflegekassen übernommen werden, sofern die Vorraussetzungen dafür erfüllt sind.


 Letztlich soll meine Unterstützung Ihnen und damit auch ihrem Angehörigen eine Hilfe sein und keine zusätzliche Last.

Damit ist gemeint, dass die Frage der Honorierung nicht an erster Stelle stehen sollte.


 

Günther Fabritz

Wieland Str. 34

71394 Kernen

Tel. 07151 48640

Mail: gfabritz@live.de

Bitte rufen Sie mich an, schreiben Sie eine Mail um mit mir einen Termin für einen Erstbesuch (kostenlos) zu verabreden.

Dabei können dann Wünsche im Einzelnen besprochen werden.